DSGVO

Alles Wichtige zur Datenschutz-Grundverordnung (DGVO) für Ihr Unternehmen.

Aktueller Stand der Datenschutzgrundverordnung

Ungefähr anderthalb Jahre ist es her seit die Datenschutz-Grundverordnung in Kraft getreten ist. Mittlerweile sind die Bestimmungen mehrfach überarbeitet und ergänzt worden. Schon vor der Sommerpause 2019 wurden zahlreiche Datenschutz-Änderungen beschlossen. Aktuelle Themen sind dabei vor allem die Meldepflicht bei Datenpannen sowie verschiedene Änderungen zu Datenschutzbeauftragten, zur Datenschutzberatung und weiteren Themen des Datenschutzes.

Aktueller Stand der Datenschutzgrundverordnung

Ungefähr anderthalb Jahre ist es her seit die Datenschutz-Grundverordnung in Kraft getreten ist. Mittlerweile sind die Bestimmungen mehrfach überarbeitet und ergänzt worden. Schon vor der Sommerpause 2019 wurden zahlreiche Datenschutz-Änderungen beschlossen. Aktuelle Themen sind dabei vor allem die Meldepflicht bei Datenpannen sowie verschiedene Änderungen zu Datenschutzbeauftragten, zur Datenschutzberatung und weiteren Themen des Datenschutzes.

Die Anzahl der Datenschutzverstößen steigt

Immer mehr Unternehmen müssen hohe Bußgelder an Datenschutzbehörden zahlen und wünschen sich eine umfassendere DSGVO-Beratung. Auch werden immer mehr Datenschutzverstöße gemeldet. Grund hierfür sind unter anderem fehlende SSL-Verschlüsselungen auf kommerziellen Websites, fehlende Nachweise über ein etabliertes Patch-Management oder ein offener E-Mail-Verteiler. Achten Sie daher stets darauf, dass in Ihrem Unternehmen alles DSGVO-konform ist.

Die Anzahl der Datenschutzverstößen steigt

Immer mehr Unternehmen müssen hohe Bußgelder an Datenschutzbehörden zahlen und wünschen sich eine umfassendere DSGVO-Beratung. Auch werden immer mehr Datenschutzverstöße gemeldet. Grund hierfür sind unter anderem fehlende SSL-Verschlüsselungen auf kommerziellen Websites, fehlende Nachweise über ein etabliertes Patch-Management oder ein offener E-Mail-Verteiler. Achten Sie daher stets darauf, dass in Ihrem Unternehmen alles DSGVO-konform ist.

Wann müssen Unternehmen einen Datenverstoß melden?

Pannen, Angriffe oder andere Vorfälle, bei denen Daten an Externe gelangen oder verloren gehen, haben Unternehmen unverzüglich und offen zu melden. Wer sich daran nicht hält, muss in nahezu jedem Fall enorm hohe Bußgelder bezahlen. Gründe für den Datenverstoß sind meistens gezielte Cyber-Attacken, unzureichende IT-Sicherheitsbestimmungen und menschliches Versagen bzw. Fehlverhalten.

Wann müssen Unternehmen einen Datenverstoß melden?

Pannen, Angriffe oder andere Vorfälle, bei denen Daten an Externe gelangen oder verloren gehen, haben Unternehmen unverzüglich und offen zu melden. Wer sich daran nicht hält, muss in nahezu jedem Fall enorm hohe Bußgelder bezahlen. Gründe für den Datenverstoß sind meistens gezielte Cyber-Attacken, unzureichende IT-Sicherheitsbestimmungen und menschliches Versagen bzw. Fehlverhalten.

Änderung der Inanspruchnahme von Datenschutzbeauftragten

Eine der zentralen Erneuerung der Datenschutzgrundverordnung beinhaltet die Änderung, dass Datenschutzbeauftragte künftig erst ab mindestens 20 Mitarbeitern verpflichtend eingesetzt werden müssen. Aber auch Unternehmen, die keinen Datenschutzbeauftragten haben, sind für Datenverstöße nicht weniger haftbar. Daher bietet es sich für Unternehmen jeder Größe und Branche an, in Erwägung zu ziehen, einen Datenschutzbeauftragten anzustellen.

Änderung der Inanspruchnahme von Datenschutzbeauftragten

Eine der zentralen Erneuerung der Datenschutzgrundverordnung beinhaltet die Änderung, dass Datenschutzbeauftragte künftig erst ab mindestens 20 Mitarbeitern verpflichtend eingesetzt werden müssen. Aber auch Unternehmen, die keinen Datenschutzbeauftragten haben, sind für Datenverstöße nicht weniger haftbar. Daher bietet es sich für Unternehmen jeder Größe und Branche an, in Erwägung zu ziehen, einen Datenschutzbeauftragten anzustellen.

Weitere Datenschutz-Änderungen sind in Planung

Es sind mehr als 150 Änderungen zur Datenschutzgrundverordnung geplant. Viele Änderungen sind nur marginal, so soll beispielsweise der Begriff „Datenverarbeitung“ anstelle von „Datenverwendung“ benutzt werden. Doch anderen Anpassungen kommt noch größere Bedeutung zu. Wir empfehlen daher dringlich, sich über die DSGVO auf dem Laufenden zu halten.

Weitere Datenschutz-Änderungen sind in Planung

Es sind mehr als 150 Änderungen zur Datenschutzgrundverordnung geplant. Viele Änderungen sind nur marginal, so soll beispielsweise der Begriff „Datenverarbeitung“ anstelle von „Datenverwendung“ benutzt werden. Doch anderen Anpassungen kommt noch größere Bedeutung zu. Wir empfehlen daher dringlich, sich über die DSGVO auf dem Laufenden zu halten.